Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW

13 Mai von Petra Wolter

Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW

Covid_19 hält uns weiterhin in Atem und angesichts täglich neuer Informationen ist es nicht leicht, einerseits die Übersicht zu behalten und andererseits die Ruhe zu bewahren, die mit den angekündigten Möglichkeiten zur Wiederaufnahme des Vereinssports einhergehen. Wir stehen diesbezüglich im ständigen Austausch mit der Gemeindeverwaltung und werden in Kürze mit aktuellen Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sporthallen auf Sie zukommen.

Zudem haben bereits einige Mitgliedsvereine des GSB Neunkirchen-Seelscheid, die ihren Sport auf Außenanlagen betreiben, Hygiene- und Kontaktkonzepte entwickelt, auf ihren Internetseiten online gestellt und die Vereinsmitglieder sowie Übungsleiter*innen entsprechend informiert und instruiert.

Der Landessportbund NRW (LSB NRW) hat einen Wegweiser für Vereine, der als Empfehlung zu verstehen ist, und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Zehn Leitplanken veröffentlicht.

Als Hilfestellung für Sie, unsere Mitgliedsvereine, haben wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Übergangsregelungen der in unserem GSB relevanten Fachverbände als Download hinterlegt.

Deutscher Badminton Verband (DBV)

Deutscher Baseball & Softball Verband (DBV)

Deutscher Basketball Bund (DBB)

Deutscher Behindertensport (DBS)

Deutscher Boccia Boule Pétanque Verband (DBBPV)

Deutscher Fußballbund (FBB)

Deutscher Handball Bund (DHB)

Deutscher Judo Bund (DJB)

Deutscher Karate Verband (DKV)

Deutscher Leichtathletik Verband (DLV)

Deutscher Schwimmverband (DSV)

Deutscher Tanzsport Verband (DTV)

Deutscher Tennis Bund (DTB)

Deutscher Tischtennis Bund (DTTB)

Deutscher Turnerbund (DTB) (Kinderturnen | Sportarten | Fitnessstudio)

Deutscher Volleyball Verband (DVV) (Übergangregeln | Handlungsempfehlungen)

Fahrplan

Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den rund 18.300 Sportvereinen in NRW.

Die beschlossenen Öffnungen für den Sport werden jedoch nur dann Bestand haben, wenn wir alle beim gemeinsamen Sporttreiben Vorsicht und Sorgfalt walten lassen!

Seit dem 11. Mai 2020 ist der kontaktlose Sportbetrieb auf Sportanlagen, im öffentlichen Raum und in Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Die nun geltende Coronaschutzverordnung (s. u.) gibt eine generelle Regelung zur Öffnung von Sportanlagen vor, so dass es grundsätzlich keiner Einzelentscheidung für die Öffnung bedarf. Sollte aber die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltungsregelungen kurzfristig nicht möglich sein und einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigen, kann es sein, dass manche Sportanlagen noch nicht zum 11. Mai öffnen konnten.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Weitere Öffnungsschritte sind für den Zeitraum um den 30. Mai 2020 vorgesehen. Verordnungen dazu liegt noch nicht vor! Bitte beachten Sie, dass der 30. Mai lediglich eine Zielgröße darstellt. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!

Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 16.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!

Hier finden Sie die aktuelle, seit 16.05.2020 gültige Coronaschutzverordnung. Die Regelungen für den Sport finden Sie in den §§ 1, 7, 9, 13, 14, 15 und 16.