Angebot von Corona-Schnelltests von Sportvereinen als Arbeitgeber
Auch Sportvereine können Arbeitgeber sein.
Seit Dienstag, 20. April 2021 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten min. 1x pro Woche einen Schnelltest anbieten.
Auf Anregung aus den Reihen unserer Mitgliedsvereine haben wir beim KSB bzw. LSB NRW nachgefragt, ob auch Sportvereine dieser Regelung nachkommen müssen, sofern Präsenstraining möglich ist.
Hr. Dietmar Fischer, Dipl. Wirt.-Ing und externer Berater des LSB NRW hat bestätigt, dass ein Sportverein, sofern er als Arbeitgeber auftritt, beispielsweise für geringfügig Beschäftgte wie Sachbearbeiter*innen in der Geschäftsstelle, auch der Sportverein verpflichtet ist, diesen/seinen Arbeitnehmern einen kostenfreien wöchentlichen Corona-Test anzubieten, vorausgesetzt Home Office ist nicht möglich.
Für Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung (das Gros der ÜL) und Honorarkräfte gilt diese Regelung nicht, weil in diesen Fällen der Sportverein nicht als Arbeitgeber fungiert bzw, einzustufen ist.