Erhebung einer Jahresgebühr des Bundesanzeigers für das Transparenzregister

30 Sep von Petra Wolter

Erhebung einer Jahresgebühr des Bundesanzeigers für das Transparenzregister

Erhebung einer Jahresgebühr des Bundesanzeigers für das Transparenzregister

Das ist keine Täuschung, sondern real und rechtens

Vielleicht haben Sie bereits eine Rechnung erhalten. Wenn nicht, wird das in Kürze der Fall sein und dies auf einer rechtlichen Grundlage.

Das Transparenzregister wurde im Juli 2017 in Kraft gesetzt. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de im Internet verfügbar. Alle eingetragenen Vereine (e.V.) und konzessionierten (wirtschaftliche) Vereine müssen dort registriert sein.

Nach § 20 Abs.2 GwG gilt die Meldepflicht als erfüllt, wenn sich die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus den in § 22 Abs. 1 GwG aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die aus dem Vereinsregister elektronisch abrufbar sind.

Die Einreichung der Daten für Sie als Sportverein erfolgt insofern automatisch und ist nicht kostenpflichtig.

Dennoch erhebt der Bundesanzeiger für die Führung des Transparenzregisters von jedem (Sport)Verein eine Jahresgebühr von zurzeit 2,50 Euro jährlich.