Änderungen im Vereinsrecht beschlossen!
Die Auswirkungen des Corona-Virus haben auch rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit in den Vereinen.
Viele jetzt anstehende Fragen konnten mit der Satzung nicht gelöst werden. Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen.
Die Führungsakademie des DOSB hat die wichtigsten Änderungen in einer kostenpflichtigen Sonderausgabe des Rechtstelegramms (Nr. 40 / März 2020) zusammengefasst. Über das Bestellformular der Führungsakademie haben Vereine jedoch die Möglichkeit ein kostenfreies Probeexemplar (ohne weitere Verpflichtungen) zu bestellen:
Bestellformular Rechtstelegramm
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Übersicht gesetzliche Erleichterungen für Sportvereine während der Coronakrise