Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung gültig ab 15.06.2020

14 Jun von Petra Wolter

Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung gültig ab 15.06.2020

Schritt für Schritt können nun auch unsere Mitgliedsvereine ihren Trainings- und Übungsbetrieb wieder aufnehmen. Für die Außensportarten ist dies bereits vor ein paar Wochen erfolgt und die Hallensportarten folgen nun sukzessive.

Der Gemeindesportbund Neunkirchen-Seelscheid e.V. bedankt sich an dieser Stelle bei den Mitgliedsvereinen und der Gemeindeverwaltung für die konstruktive und verantwortungsvolle Zusammenarbeit.

In Telefonkonferenzen mit Frau Bürgermeisterin Sander, Herrn Stefan Franken, Leiter des Familienamtes, und seiner Kollegin Frau Judith Krieger, Familienamt sowie mit den Mitgliedsvereinen des GSB fand ein Austausch zur Umsetzung der Lockerungsmaßnahmen und der Wiederaufnahme des Vereinssports statt.

Das Gros der Vereine hatte bereits, auch in Abstimmung mit ihren Verbänden, in vorbildlicher Weise umfangreiche Hygiene- und Nutzungskonzepte (siehe unten) erstellt, so dass der sowohl von den Mitgliedern als auch den Vereinsverantwortlichen herbeigesehnte Sportbetrieb schrittweise aufgenommen werden konnte und kann.

Nicht nur die Gemeindeverwaltung, sondern auch die verantwortlichen Vereinsakteure haben mit viel persönlichem Engagement und großem Zeitaufwand die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Mitglieder und Übungsleiter*innen wieder ihrem Sport nachgehen können.

 

ALLEN Beteiligten sollte bewusst sein, dass die getroffenen Maßnahmen stets eine doppelte Schutzfunktion darstellen: zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen.

Genießen Sie Ihren Sport und das erneute Miteinander, aber bleiben Sie umsichtig, denn noch sind wir auf dem Weg und nicht am Ziel!

 

Die aktuellen Änderungen/lockerungen per 15.06.2020 finden sie kurz zusammengefasst nachstehend einschl. einiger hilfreicher Dateien zum Download:

  • Nicht kontaktfreier Sport (Training) ist auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
  • Sportliche Wettbewerbe im nicht kontaktfreien und kontaktfreien Sport sind auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
  • Nicht kontaktfreier Sport (Training und Wettkampf) draußen kann mit einer Gruppengröße bis zu 30 Personen stattfinden
  • In allen vorgenannten Fällen muss eine sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ gesichert sein
  • Damit ist die Ausübung sämtlicher Kontaktsportarten wieder möglich. Die Schieflage zwischen Tanzsport in Tanzschulen und Tanzsportvereinen ist beseitigt
  • Darüber hinaus ist Billard und Dartsport auch wieder in Gaststätten möglich
  • Eine Vorlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten beim Gesundheitsamt ist in der CoronaSchVO nicht mehr (bzw. nur noch für die Profiligen, siehe § 9 Abs. 6.1, vorgesehen). Selbstverständlich bleibt aber die Pflicht zu geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz unverändert erhalten (siehe § 9 Abs. 1 der CornaSchVO).

 

Von Mitgliedsvereinen freundlicherweise frei gegebene Konzepte, die Sie zudem auch auf der Homepage des jeweiligen Mitgliedsvereines finden können:

Gemeinde_Hygienestandards für Sporthallen

BCNKS_Verhaltensregeln bei der Nutzung der Boule-Anlage Breitscheid

TC Rot-Weiß_Hygiene-Richtlinien

TC Rot-Weiß_Kontakt-Richtlinien

TSV_Einverständniserklärung Teilnehmer_Ersterklaerung

 

Hilfreiche Dokumente zum Download:

Corona-Schutzverordnung gültig ab 15.06.2020

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb ab 15.06.2020

Allgemeine Hinweise zur Erstellung eines Hygienekonzeptes